Unser Lebensmittelrecht erlaubt den Nahrungsmittelherstellern, den verpackten Produkten die Hinzufügung bestimmter Zusatzstoffe.

Hierzu gehören beispielsweise Vitamine, Farbstoffe, Füllstoffe, Konservierungsstoffe und künstliche Süßstoffe. Diesen Zusatzstoffen sind gesetzlich bestimmte EG-Nummern (EU-Nummern; „edible“, engl.: für „essbar“) zugeordnet, die bei verpackten Lebensmitteln in der Zutatenliste auf der Verpackung angegeben werden müssen.

Gewöhnt es euch an, die Inhaltsstoffe zu lesen.

 

Die unter „Bemerkungen“ gemachten Angaben spiegeln unterschiedliche Interpretationen von Bewertungen in der Literatur z.B. den Informationstabellen von Verbraucherschutzverbänden wieder.
So wird einerseits von „allergieauslösend“ oder, in Fällen, in denen Zusatzstoffe als „bedenklich“ eingestuft werden, von ähnlichen Bedenken gesprochen. In der Grundaussage herrschen also ähnliche Bewertungen vor, wenn auch in leicht abweichenden Interpretationen.

E-NR. NAME Bemerkungen
E100 Kurkumin Gewinnung aus der Gelbwurz, färbt Curry, Senf, Margarine
E101 Riboflavin Vitamin B2
E102 Tartrazin allergienauslösender Stoff

Kennzeichnungspflicht:

„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“

E104 Chinolingelb allergienauslösender Stoff

Kennzeichnungspflicht:

„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“

E110 Gelborange S allergienauslösender Stoff

Kennzeichnungspflicht:

„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“

E120 Echtes Karmin Lebensmittelfarbstoff aus zu Pulver zermahlene weibliche Koschenilleläuse. Allergische Reaktionen möglich
E122 Azorubin (Carmoisin) allergienauslösender Stoff

Kennzeichnungspflicht:

„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“

E123 Amaranth Gummibärchen, TREETS, SMARTIES, HARIBO Weingummi, Schokolinsen, ZOTTSahnepudding, IGLO-Fischstäbchen, KRAFT-Dorahm mit Creme-Fraiche, KRAFT-Salami, Streichkäse, Vanille-Pudding E102, E110, Fertigsoßen aller Art. allergienauslösender Stoff. Ist in den USA seit 1976 wegen Verdacht auf krebsfördernde Wirkung verboten
E124 Cochenillerot A (Ponceau 4R) allergienauslösender Stoff

Kennzeichnungspflicht:

„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“

E127 Erythrosin Eine Förderung der Brustkrebsentstehung ist möglich. Nur noch in Lippenstiften, Cocktail- und Kaiserkirschen zugelassen.
E129 Allurarot AC allergienauslösender Stoff. In niedriger Dosis erbgutschädigend.

Kennzeichnungspflicht:

„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“

E131 Patentblau V
E132 Indigotin (Indigokarmin)
E133 Brillantblau FCF
E140 i Chlorophylle natürliche Farbstoffe des Blattgrüns
E140 ii Chlorophylline
E141 i kupferhaltige Kupferomplexe der Chlorophylle werden künstlich aus Chlorophyll hergestellt
E141 ii kupferhaltige Kupferomplexe der Chlorophylline
E142 Grün S
E150a Zuckerkulör wird aus Invertzucker, Traubenzucker oder Zucker hergestellt
E150b Sulfitlaugen-Zuckerkulör wird aus Invertzucker, Traubenzucker oder Zucker hergestellt
E150c Ammoniak-Zuckerkulör wird aus Invertzucker, Traubenzucker oder Zucker hergestellt
E150d Ammoniumsulfit-Zuckerkulör wird aus Invertzucker, Traubenzucker oder Zucker hergestellt
E151 Brillantschwarz BN (Schwarz PN) allergienauslösender Stoff
E153 Pflanzenkohle Herstellung aus Pflanzenasche
E155 Braun HT allergienauslösender Stoff. Ein Teil des Farbstoffes wird in Nieren und Lymphgefäßen eingelagert.
E160a i Beta-Carotin
E160a ii Pflanzliche Carotine
E160a iii Beta-Carotinaus Blakeslea trispora
E160a vi Algencarotine
E160b Annatto (Bixin, Norbixin) ölige und wässrige Extrakte von Samen – gelten als unbedenklich
E160c Paprikaextrakt(Capsanthin, Capsorubin) Farbstoffe aus der roten Paprikaschote – gilt als unbedenklich
E160d i Lycopin (synthetisch) gilt als unbedenklich
E160d ii Lycopin aus roten Tomaten gilt als unbedenklich
E160d iii Lycopin aus Blakeslea trispora gilt als unbedenklich
E160e Beta-apo-8′-Carotinal (C 30)
E161b Lutein natürliche Farbstoffe, der aus Algen und Brennnesseln gewonnen wird
E161g Canthaxanthin synthetischer Farbstoff – Verdacht auf Leberschäden – vom häufigen Verzehr abzuraten. Kann außerdem zu Sehstörungen führen (wurde in Bräunungspillen verboten). Die WHO befürchtet, dass C. Leberschäden verursacht.
E162 Betanin (Betenrot) natürliche Farbstoffe aus der Wurzel der roten Rübe
E163 Anthocyane natürlicher Farbstoff aus Schalen der roten Weintrauben, Holunder, Preiselbeeren und Rotkohl
E170 Calciumcarbonat mineralische Pigmente – gilt als unbedenklich
E171 Titandioxid mineralische Pigmente – gilt als unbedenklich
E172 Eisenoxide und Eisenhydroxide mineralische Pigmente – gelten als unbedenklich
E173 Aluminium für Alzheimer Patienten bedenklich
E174 Silber in geringen Mengen unbedenklich – mehrere Gramm wirken giftig
E175 Gold vom häufigen Verzehr ist abzuraten (Haarausfall, Nierenschäden, Hautveränderungen)
E180 Litholrubin BK allergienauslösender Stoff (nur in essbarer Käserinde und Make-up)
E200 Sorbinsäure gilt als unbedenklich (werden im Körper wie Fettsäuren abgebaut)
E202 Kaliumsorbat gilt als unbedenklich
E203 Calciumsorbat gilt als unbedenklich
E210 Benzoesäure vom häufigen Verzehr ist abzuraten – allergische Reaktionen sind möglich, besonders bei Personen, die empfindlich auf Azetylsalicylsäure (ASS) reagieren.Benzoesäure ist in Hunde- und Katzenfutter verboten, da bereits geringe Mengen zum Tod führen können.
E211 Natriumbenzoat
E212 Kaliumbenzoat
E213 Calciumbenzoat
E214 PHB-Ester(Ethyl-p-hydroxybenzoat) allergienauslösender Stoff
E215 PHB-Ethylester-Natriumsalz(Natriumethyl-p-hydroxybenzoat) allergienauslösender Stoff
E218 PHB-Methylester(Methyl-p-hydroxybenzoat) allergienauslösender Stoff
E219 PHB-Methylester-Natriumsalz(Natriummethyl-p-hydroxybenzoat) allergienauslösender Stoff
E220 Schwefeldioxid kann zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall und schweren Asthmaanfällen führen (besonders nach Weingenuss) zerstören Vitamin B1 und Biotin – vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Darmschädigungen sind möglich.
E221 Natriumsulfit
E222 Natriumhydrogensulfit
E223 Natriummetabisulfit
E224 Kaliummetabisulfit
E226 Calciumsulfit
E227 Calciumhydrogensulfit
E228 Kaliumhydrogensulfit
E234 Nisin
E235 Natamycin
E239 Hexamethylentetramin
E242 Dimethyldicarbonat
E249 Kaliumnitrit Bildung von krebserregenden Nitrosaminen
E250 Natriumnitrit Bildung von krebserregenden Nitrosaminen
E251 Natriumnitrat Bildung von krebserregenden Nitrosaminen
E252 Kaliumnitrat Bildung von krebserregenden Nitrosaminen
E260 Essigsäure natürliches unschädliches Säuerungsmittel
E261 Kaliumacetat gilt als unbedenklich
E262 i Natriumacetat gilt als unbedenklich
E262 ii Natriumdiacetat gilt als unbedenklich
E263 Calciumacetat
E270 Milchsäure natürliches unschädliches Säuerungsmittel
E280 Propionsäure
E281 Natriumpropionat
E282 Calciumpropionat
E283 Kaliumpropionat
E284 Borsäure vom Verzehr wird abgeraten (ist nur noch für Kaviar vom Stör zugelassen)
E285 Natriumtetraborat (Borax) vom Verzehr wird abgeraten
E290 Kohlendioxid natürlich oder synthetisch – Treibgas (Kohlensäure)
E296 Apfelsäure natürlich oder synthetisch – Säuerungsmittel – gilt als unbedenklich
E297 Fumarsäure natürlich oder synthetisch – Säuerungsmittel – gilt als unbedenklich
E300 Ascorbinsäure Vitamin C
E301 Natriumascorbat wird aus der Ascorbinsäure gewonnen – bedenklich
E302 Calciumascorbat wird aus der Ascorbinsäure gewonnen
E304 i Ascorbylpalmitat
E304 ii Asorbylstearat
E306 Stark tocopherolhaltige Extrakte Vitamin E
E307 Alpha-Tocopherol synthetische Vitamin E-Verbindung – gilt als unbedenklich
E308 Gamma-Tocopherol synthetische Vitamin E-Verbindung – gilt als unbedenklich
E309 Delta-Tocopherol synthetische Vitamin E-Verbindung – gilt als unbedenklich
E310 Propylgallat allergische Reaktionen möglich
E311 Octylgallat allergische Reaktionen möglich
E312 Dodecylgallat allergische Reaktionen möglich
E315 Isoascorbinsäure
E316 Natriumisoascorbat
E319 Tertiär-Butylhydrochinon (TBHQ)
E320 Butylhydroxyanisol (BHA) kann Überempfindlichkeitsreaktionen und Allergien hervorrufen – reichert sich im Fettgewebe an
E321 Butylhydroxytoluen (BHT)
E322 Lecithine wird aus Sojabohnen gewonnen – unbedenklich
E325 Natriumlactat unbedenkliches Salz der Milchsäure
E326 Kaliumlactat unbedenkliches Salz der Milchsäure
E327 Calciumlactat unbedenkliches Salz der Milchsäure
E330 Citronensäure natürlicher Bestandteil von Zitrusfrüchten; aggressive Säure, die Zähne angreift
E331 i Mononatriumcitrat unbedenkliche Salze der Zitronensäure
E331 ii Dinatriumcitrat unbedenkliche Salze der Zitronensäure
E331 iii Trinatriumcitrat unbedenkliche Salze der Zitronensäure
E332 i Monokaliumcitrat unbedenkliche Salze der Zitronensäure
E332 ii Trikaliumcitrat unbedenkliche Salze der Zitronensäure
E333 i Monocalciumcitrat unbedenkliche Salze der Zitronensäure
E333 ii Dicalciumcitrat unbedenkliche Salze der Zitronensäure
E333 iii Tricalciumcitrat unbedenkliche Salze der Zitronensäure
E334 Weinsäure (L+) natürlicher Stoff
E335 i Mononatriumtartrat synthetisch oder naturidentisch – Salze der Weinsäure
E335 ii Dinatriumtartrat synthetisch oder naturidentisch – Salze der Weinsäure
E336 i Monokaliumtartrat natürlich oder naturidentisch – Salze der Weinsäure – Weinstein
E336 ii Dikaliumtartrat natürlich oder naturidentisch – Salze der Weinsäure – Weinstein
E337 Kalium-Natrium-Tartrat synthetisch oder naturidentisch Salze der Weinsäure
E338 Phosphorsäure verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E339 i Mononatriumphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E339 ii Dinatriumphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E339 iii Trinatriumphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E340 i Monokaliumphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E340 ii Dikaliumphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E340 iii Trikaliumphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E341 i Monocalciumphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E341 ii Dicalciumphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E341 iii Tricalciumphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E343 i Monomagnesiumphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E343 ii Dimagnesiumphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E350 i Natriummalat unbedenkliche Salze der Apfelsäure
E350 ii Natriumhydrogenmalat unbedenkliche Salze der Apfelsäure
E351 Kaliummalat unbedenkliche Salze der Apfelsäure
E352 i Calciummalat unbedenkliche Salze der Apfelsäure
E352 ii Calciumhydrogenmalat unbedenkliche Salze der Apfelsäure
E353 Metaweinsäure unschädliche Säuren und Salze
E354 Calciumtartrat unschädliche Säuren und Salze (Salz der Weinsäure)
E355 Adipinsäure unschädliche Säuren und Salze – Adipat
E356 Natriumadipat unschädliche Säuren und Salze – Adipat
E357 Kaliumadipat unschädliche Säuren und Salze – Adipat
E363 Bernsteinsäure natürlicher unschädlicher Stoff
E380 Triammoniumcitrat unbedenklich
E385 Calcium-Dinatrium-Ethylendiamintetraacetat kann zu Stoffwechselbeeinträchtigungen führen – vom häufigen Verzehr abzuraten
E392 Extrakt aus Rosmarin
E400 Alginsäure wird u. a. aus Braunalgen gewonnen, kann vom Körper nicht verwertet werde und bildet mit einigen Spurenelementen, z. B. Eisen, schwerlösliche Verbindungen, die Eisenaufnahme im Körper wird dann behindert
E401 Natriumalginat
E402 Kaliumalginat
E403 Ammoniumalginat
E404 Calciumalginat
E405 Prophylenglycol-Alginat
E406 Agar-Agar unverdauliches Geliermittel aus Rotalgen wie Gelidiaceae und Gracilariaceae
E407 Carrageen aus Rotalgen gewonnener allergienauslösender Stoff; kann die Schmerzschwelle senken
E407a Verarbeitete Eucheuma-Algen Auch als „PES“ (Akronym für processed eucheuma seaweed) im Handel
E410 Johannisbrotkernmehl wird aus Samen des Johannisbrotbaumes hergestellt – für Allergiker bedenklich
E412 Guarkernmehl wird aus dem Samen des Guarbaumes hergestellt – für Allergiker bedenklich
E413 Traganth getrocknete Gummiabsonderung der asiatischen Astralagus-Sträucher – schwere allergische Reaktion möglich
E414 Gummi arabicum getrocknete Gummiabsonderung aus den Stämmen und Zweigen von bestimmten Akazienarten – selten auftretende Überempfindlichkeit
E415 Xanthan wird aus der zuckerhaltigen Lösung von Pflanzen gewonnene – gilt als unbedenklich
E416 Karaya-Gummi getrocknete Gummiabsonderung aus den Stämmen und Zweigen von bestimmten indischen Stinkbäumen.abführend – vom häufigen Verzehr abzuraten. Die Mineralstoffaufnahme im Körper kann gestört werden.
E417 Tarakernmehl wird aus den Samen des Tara-Strauches gewonnen – unbedenklich
E418 Gellan unbedenklich
E420 i Sorbit Zuckeraustauschstoff, bei einer Aufnahme von mehr als 50 g am Tag kann Durchfall auftreten, dient auch zum „Weichhalten“ von Süßwaren
E420 ii Sorbitsirup
E421 Mannit gelegentlich Überempfindlichkeitsreaktionen möglich
E421i Durch Hydrierung gewonnenes Mannit
E422 Glycerin unbedenkliche Feuchthaltemittel
E425 i Konjakgummi Bei Kindern wurden Erstickungsanfälle beobachtet
E425 ii Konjak-Glucomannan
E426 Sojabohnen-Polyose
E427 Cassia-Gummi
E431 Polyoxyethylen(40)stearat unbedenklich
E432 Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat (Polysorbat 20) unbedenklich
E433 Polyoxyethylen-sorbitan-monooleat (Polysorbat 80) unbedenklich
E434 Polyoxyethylen-sorbitan-monopalmitat (Polysorbat 40) unbedenklich
E435 Polyoxyethylen-sorbitan-monostearat (Polysorbat 60) unbedenklich
E436 Polyoxyethylen-sorbitantristearat (Polysorbat 65) unbedenklich
E440 i Pektin wird aus Früchten, z. B. Äpfeln, gewonnen
E440 ii Amidiertes Pektin wird aus Früchten, z. B. Äpfeln, gewonnen
E442 Ammoniumphosphatide synthetischer Stoff – gesundheitliche Wirkung unklar
E444 Saccharoseacetat-Isobutyrat Wirkung auf den Organismus unklar
E445 Glycerinester aus Wurzelharz unbedenklich
E450 i Dinatriumdiphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E450 ii Trinatriumdiphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E450 iii Tetranatriumdiphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E450 v Tetrakaliumdiphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E450 vi Dicalciumdiphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E450 vii Calciumdihydrogendiphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E451 i Pentanatriumtriphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E451 ii Pentakaliumtriphosphat verursacht möglicherweise Hyperaktivität – vom häufigen Verzehr abzuraten (besonders Colagetränke)
E452 i Natriumpolyphosphat stehen im Verdacht, bei regelmäßigem Konsum (z.B. Colagetränke, Schmelzkäse) Osteoporose zu fördern und daher wird vom häufigen Verzehr abgeraten
E452 ii Kaliumpolyphosphat stehen im Verdacht, bei regelmäßigem Konsum (z.B. Colagetränke, Schmelzkäse) Osteoporose zu fördern und daher wird vom häufigen Verzehr abgeraten
E452 iii Natriumcalciumpolyphosphat stehen im Verdacht, bei regelmäßigem Konsum (z.B. Colagetränke, Schmelzkäse) Osteoporose zu fördern und daher wird vom häufigen Verzehr abgeraten
E452 iv Calciumpolyphosphat stehen im Verdacht, bei regelmäßigem Konsum (z.B. Colagetränke, Schmelzkäse) Osteoporose zu fördern und daher wird vom häufigen Verzehr abgeraten
E459 Beta-Cyclodextrin
E460 i Mikrokristalline Cellulose unverdauliches Verdickungsmittel – regt die Verdauung an
E460 ii Cellulosepulver unverdauliches Verdickungsmittel – regt die Verdauung an
E461 Methylcellulose synthetisch – chemisch oder physikalisch behandelte Cellulose
E462 Ethylcellulose
E463 Hydroxypropylcellulose gilt als unbedenklich
E464 Hydroxypropylmethylcellulose gilt als unbedenklich
E465 Ethylmethylcellulose gilt als unbedenklich
E466 Carboxymethylcellulose, Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi gilt als unbedenklich
E468 Vernetzte Carboxymethylcellulose, Modifizierter Cellulosegummi
E469 Enzymatisch hydrolysierte Carboxymethylcellulose, Enzymatisch hydrolisierter Cellulosegummi
E470a Natrium-, Kalium- und Calciumsalze von Speisefettsäuren gilt als unbedenklich
E470b Magnesiumsalze von Speisefettsäuren gilt als unbedenklich
E471 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren gilt als unbedenklich
E472a Essigsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren gilt als unbedenklich
E472b Milchsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren gilt als unbedenklich
E472c Citronensäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren gilt als unbedenklich
E472d Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren gilt als unbedenklich
E472e Mono- und Diacetylweinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren wird von der WHO als bedenklich eingestuft
E472f Gemischte Wein- und Essigsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren gilt als unbedenklich
E473 Zuckerester von Speisefettsäuren gilt als unbedenklich
E474 Zuckerglyceride gilt als unbedenklich
E475 Polyglycerinester von Speisefettsäuren gilt als unbedenklich
E476 Polyglycerin-Polyricinoleat von häufigem Verzehr abzuraten
E477 Propylenglycolester von Speisefettsäuren gilt als unbedenklich
E479b Thermooxidiertes Sojaöl mit Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren schwer verdauliches Trennmittel aus Sojaöl – unbedenklich
E481 Natriumstearoyl-2-lactylat gilt als unbedenklich
E482 Calciumstearoyl-2-lactylat gilt als unbedenklich
E483 Stearoyltartrat gilt als unbedenklich
E491 Sorbitanmonostearat gilt als unbedenklich
E492 Sorbitantristearat gilt als unbedenklich
E493 Sorbitanmonolaurat gilt als unbedenklich
E494 Sorbitanmonooleat gilt als unbedenklich
E495 Sorbitanmonopalmitat gilt als unbedenklich
E500 i Natriumcarbonat gilt in normalen Mengen als unbedenklich
E500 ii Natriumhydrogencarbonat gilt in normalen Mengen als unbedenklich
E500 iii Natriumsesqui-hydrogencarbonat gilt in normalen Mengen als unbedenklich
E501 i Kaliumcarbonat gilt in normalen Mengen als unbedenklich
E501 ii Kaliumhydrogencarbonat gilt in normalen Mengen als unbedenklich
E503 i Ammoniumcarbonat gilt in normalen Mengen als unbedenklich
E503 ii Ammoniumhydrogencarbonat gilt in normalen Mengen als unbedenklich
E504 i Magnesiumcarbonat unbedenklich
E504 ii Magnesiumhydrogencarbonat unbedenklich
E507 Salzsäure Salzsäure – ist im verzehrfertigen Lebensmittel nicht mehr vorhanden, daher unbedenklich
E508 Kaliumchlorid gilt in normalen Mengen als unbedenklich
E509 Calciumchlorid gilt in normalen Mengen als unbedenklich
E511 Magnesiumchlorid gilt in normalen Mengen als unbedenklich
E512 Zinn(II)-Chlorid gilt in normalen Mengen als unbedenklich. In hohen Mengen ist Übelkeit bis Erbrechen möglich
E513 Schwefelsäure die üblicherweise verwendete Mengen gelten als unbedenklich
E514 i Natriumsulfat auch als Glaubersalz (Abführmittel) bekannt – unbedenklich
E514 ii Natriumhydrogensulfat
E515 i Kaliumsulfat gilt als unbedenklich
E515 ii Kaliumhydrogensulfat gilt als unbedenklich
E516 Calciumsulfat gilt als unbedenklich (Gips, Anhydrit)
E517 Ammoniumsulfat gelten als unbedenklich
E520 Aluminiumsulfat für Alzheimer Patienten bedenklich – von Verzehr abzuraten
E521 Aluminiumnatriumsulfat für Alzheimer Patienten bedenklich – von Verzehr abzuraten
E522 Aluminiumkaliumsulfat für Alzheimer Patienten bedenklich – von Verzehr abzuraten
E523 Aluminiumammoniumsulfat für Alzheimer Patienten bedenklich – von Verzehr abzuraten
E524 Natriumhydroxid gilt als unbedenklich (Natronlauge)
E525 Kaliumhydroxid gilt als unbedenklich
E526 Calciumhydroxid gilt als unbedenklich
E527 Ammoniumhydroxid gilt als unbedenklich
E528 Magnesiumhydroxid gilt als unbedenklich
E529 Calciumoxid gilt als unbedenklich
E530 Magnesiumoxid gilt als unbedenklich
E535 Natriumferrocyanid gilt als unbedenklich
E536 Kaliumferrocyanid gilt als unbedenklich
E538 Calciumferrocyanid gilt als unbedenklich
E541 Saures Natriumaluminiumphosphat für Alzheimer Patienten bedenklich – von Verzehr abzuraten
E551 Siliciumdioxid Kieselsäure gilt als unbedenklich;unverdauliches Trennmittel
E552 Calciumsilicat unbedenklich;unverdauliches Trennmittel
E553a i Magnesiumsilicat unbedenklich;unverdauliches Trennmittel
E553a ii Magnesiumtrisilicat unbedenklich;unverdauliches Trennmittel
E553b Talkum gilt als unbedenklich
E554 Natriumaluminiumsilicat für Alzheimer Patienten bedenklich – von häufigem Verzehr ist abzuraten (Kieselsäure)
E555 Kaliumaluminiumsilicat für Alzheimer Patienten bedenklich – von häufigem Verzehr ist abzuraten (Kieselsäure)
E556 Calciumaluminiumsilicat für Alzheimer Patienten bedenklich – von häufigem Verzehr ist abzuraten (Kieselsäure)
E558 Bentonit für Alzheimer Patienten bedenklich – von häufigem Verzehr ist abzuraten (Kieselsäure)
E559 Aluminiumsilicat (Kaolin) für Alzheimer Patienten bedenklich – von häufigem Verzehr ist abzuraten (Kieselsäure)
E570 Speisefettsäuren unbedenkliche natürliche Fettsäure
E574 Gluconsäure gilt als unbedenklich
E575 Glucono-delta-lacton gilt als unbedenklich
E576 Natriumgluconat gilt als unbedenklich
E577 Kaliumgluconat gilt als unbedenklich
E578 Calciumgluconat gilt als unbedenklich
E579 Eisen(II)-Gluconat Schwärzungsmittel für grüne Oliven – gilt als unbedenklich
E585 Eisen(II)-Lactat Schwärzungsmittel für grüne Oliven – gilt als unbedenklich
E586 4-Hexylresorcin
E620 Glutaminsäure MNG kann bei empfindlichen Menschen Schläfendruck, Kopf- und Magenschmerzen auslösen, wird als Geschmacksverstärker in vielen Fertiggerichten eingesetzt (Chinarestaurants) – allergische Reaktionen sind möglich
E621 Mononatriumglutamat (MNG)
E622 Monokaliumglutamat
E623 Calciumdiglutamat
E624 Monoammoniumglutamat
E625 Magnesiumdiglutamat
E626 Guanylsäure für gesunde Menschen unbedenklich – harnsäureerkrankte Personen sollten diesen Stoff meiden
E627 Dinatriumguanylat für gesunde Menschen unbedenklich – harnsäureerkrankte Personen sollten diesen Stoff meiden
E628 Dikalimguanylat für gesunde Menschen unbedenklich – harnsäureerkrankte Personen sollten diesen Stoff meiden
E629 Calciumguanylat für gesunde Menschen unbedenklich – harnsäureerkrankte Personen sollten diesen Stoff meiden
630 Inosinsäure für gesunde Menschen unbedenklich – harnsäureerkrankte Personen sollten diesen Stoff meiden
631 Dinatriuminosinat für gesunde Menschen unbedenklich – harnsäureerkrankte Personen sollten diesen Stoff meiden
632 Dikaliuminosinat für gesunde Menschen unbedenklich – harnsäureerkrankte Personen sollten diesen Stoff meiden
633 Calciuminosinat für gesunde Menschen unbedenklich – harnsäureerkrankte Personen sollten diesen Stoff meiden
634 Calcium-5′-ribonucleotid für gesunde Menschen unbedenklich – harnsäureerkrankte Personen sollten diesen Stoff meiden
635 Dinatrium-5′-ribonucleotid für gesunde Menschen unbedenklich – harnsäureerkrankte Personen sollten diesen Stoff meiden
640 Glycin und seine Natriumsalze gilt als unbedenklich
650 Zinkacetat
900 Dimethylpolysiloxan gilt als unbedenklich
901 Bienenwachs; weiß und gelb natürliches, unbedenkliches Überzugsmittel
902 Candelillawachs Überzugsmittel, wird aus einem mexikanischen Wolfsmilchgewächs gewonnen – gilt als unbedenklich
903 Carnaubawachs gilt als unbedenklich
904 Schellack auch: TafellackÜberzugsmittel, wird aus Ausscheidungen der Lackschildläuse gewonnen – gilt als unbedenklich
905 Mikrokristallines Wachs Überzugsmittel, wird aus Erdöl gewonnen
907 Hydriertes Poly-1-decen
912 Montansäureester vom Verzehr der damit behandelten Zitrusfrüchteschalen ist abzuraten
914 Polyethylenwachs-Oxidate gelten als unbedenklich
920 L-Cystein Schweineborsten oder Menschenhaare
927b Carbamid auch: Harnstoffgilt als unbedenklich
938 Argon gilt als unbedenklich
939 Helium gilt als unbedenklich
941 Stickstoff gilt als unbedenklich
942 Distickstoffmonoxid gilt als unbedenklich (Lachgas)
943a Butan
943b Isobutan
944 Propan
948 Sauerstoff
949 Wasserstoff
950 Acesulfam-K Zucker gilt als unbedenklich
951 Aspartam,Unter folgenden Namen läuft auch Aspartam.
NutraSweet, Canderel, Equal, Spoonfull, Sanecta
für Menschen mit Phenylketonurie bedenklich.

Kennzeichnungspflicht:

„enthält eine Phenylalaninquelle“ oder „mit Phenylalanin“. Kann Heißhunger hervorrufen und somit Übergewicht fördern.

Der Verdacht, Krebs zu erzeugen, konnte nicht eindeutig widerlegt werden. Daher wurde die EFSA aufgefordert, bis 2012 eine vollständige Neubewertung durchzuführen.

952 Cyclamat in den USA wegen Krebsverdacht verboten – von häufigem Verzehr ist abzuraten
953 Isomalt vom Verzehr über 20 mg ist abzuraten
954 Saccharin von häufigem Verzehr ist abzuraten
955 Sucralose
957 Thaumatin natürlicher Süßstoff – gilt als unbedenklich
959 Neohesperidin DC gilt als unbedenklich
960 Steviolglycoside Süßstoff (Extrakt aus den Blättern der Stevia rebaudiana. Auch als Honigkraut oder Süßkraut benannt)
961 Neotam Süßstoff aus Aspartam
962 Aspartam-Acesulfamsalz Mischung aus 63 bis 66 % Aspartam und 34 bis 37 % Acesulfam-K

Kennzeichnungspflicht:

„enthält eine Phenylalaninquelle“ oder „mit Phenylalanin“.

964 Polyglycitolsirup Mischung aus vorwiegend Maltit und Sorbit
965 i Maltit vom Verzehr über 30 mg ist abzuraten
965 ii Maltitsirup vom Verzehr über 30 mg ist abzuraten
966 Lactit vom Verzehr über 50 mg ist abzuraten
967 Xylit von einmaligem Verzehr von 20 mg oder 50 mg täglich ist abzuraten.Kann bei übermäßigem Genuss Durchfall auslösen.
968 Erythrit
999 Quillajaextrakt vom Verzehr wird abgeraten. Die enthaltenen Saponine gelten ab 5 mg/kg Körpergewicht als bedenklich. Ist z.B. in Ginger Ale enthalten.
1103 Invertase Invertase wird aus Saccharomyces cerevisiae gewonnen
1105 Lysozym Probleme für Hühnerei-Allergiker möglich
1200 Polydextrose gilt als bedenklich
1201 Polyvinylpyrrolidon gilt als bedenklich
1202 Polyvinylpolypyrrolidon gilt als bedenklich
1203 Polyvinylalkohol auch: PVAL
1204 Pullulan
1205 Basisches Metaacrylat-Copolymer
1404 Oxidierte Stärke gilt als bedenklich
1410 Monostärkephosphat gilt als bedenklich
1412 Distärkephosphat gilt als bedenklich
1413 Phosphatiertes Distärkephosphat gilt als unbedenklich
1414 Acetyliertes Distärkephosphat gilt als unbedenklich
1420 Acetylierte Stärke gilt als unbedenklich
1422 Acetyliertes Distärkeadipat gilt als unbedenklich
1440 Hydroxypropylstärke gilt als unbedenklich
1442 Hydroxypropyldistärkephosphat gilt als unbedenklich
1450 Stärkenatriumoctenylsuccinat auch: SSOSgilt als unbedenklich
1451 Acetylierte oxidierte Stärke
1452 Stärkealuminiumoctenylsuccinat
1505 Triethylcitrat
1517 Glycerindiace auch: Diacetin
1518 Glycerintriacetat auch: Triacetingilt als bedenklich
1519 Benzylalkohol
1520 1,2-Propandiol auch: Propylenglykol
1521 Polyethylenglykol

Wenn wir klug sind, hören wir auf, Fertigprodukte zu konsumieren und kochen unsere Mahlzeiten selber. Dann wissen wir wenigstens, was drin ist.

Zusammenfassung – WARNUNG

Achtung, Lebensmittelchemie – auch zur Umsetzung UN-Agenda 21: 

1. Unschädliche Zusätze:

E100, E101, E103, E104, E105, E111, E121, E126, E130, E132, E140, E151, E152, E160, E161, E162, E170, E174, E175, E180, E181, E200, E201, E202, E203, E236, E237, E233, E260, E261, E263, E270, E280, E281, E282, E290, E300, E301, E303, E305, E306, E307, E308, E309, E322, E325, E326, E327, E331, E333, E334, E335, E336, E337, E382, E400, E401, E402, E403, E404, E405, E406, E408, E410, E411, E413, E414, E420, E421, E422, E440, E471, E472, E473, E474, E475, E480

2. Verdächtige Zusätze:

E125, E141, E150, E153, E171, E172, E173, E240, E241, E477

3. Gefährliche Zusätze:

E102, E110, E120, E124

4. Störung der Gesundheit:

  • Darmstörung: E220, E221, E223, E224
  • Verdauungsstörungen: E338, E339, E340, E341, E450, E461, E463, E465, E466, Eiscreme E407
  • Hauterkrankungen: E230, E231, E232, E233
  • Zerstörung von Vitamin B12: E200
  • Cholesterin: E320, E321
  • Empfindlichkeit der Nerven: E311, E312
  • Mundfäule: E330 ist am gefährlichsten (Krebserregend) enhalten in z.B. SCHWEPPES ZITRONE, AROMASENF, MEZZO-MIX, KRABBENFLEISCH, BONBEL-KÄSE, PILZE in DOSEN
  • Muskelschmerzen (Fibromyalgie), Krämpfe, einschießende Schmerzen, Gefühllosigkeit in Armen und Beinen, Schwindel, Kopfschmerzen, Ohrensausen, Gelenkschmerzen, Depressionen, Panikattacken, verwaschene Sprache, unscharfes Sehen, Gedächtnisschwund uvm. : E951 (Aspartam)

5. Krebserregende Zusätze:

E131, E142, E210, E211, E213, E214, E215, E216, E217, E239

ACHTUNG: E123 ist sehr KREBSERREGEND!! In den USA und den GUS-Staaten verboten.

Auf diese Zusätze besonders bei folgenden Lebensmitteln achten:

E123/E110, VORSICHT!!

Gummibärchen, TREETS, SMARTIES, HARIBO Weingummi, Schokolinsen, ZOTTSahnepudding, IGLO-Fischstäbchen, KRAFT-Dorahm mit Creme-Fraiche, KRAFT-Salami, Streichkäse, Vanille-Pudding E102, E110, Fertigsoßen aller Art.

6. VORSICHT!!!

Bei Guanylat und Glutamat aus der E600-Reihe.